Gerätemessungen und Prüfungen
Elektrotechnische Betriebsmittel und Anlagen inklusive der ortsfesten Anlagen müssen in bestimmten Zeitabständen überprüft werden. Dies gilt auch bei Änderungen und Nachrüstung an elektrotechnischen Anlagen. Die ehemalige BGV A3 wurde durch die DGUV 3 abgelöst und regelt die Maßnahmen der Durchführung zur Überprüfung.
Ein Auszug:
§ 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischem Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Prüffristen
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden.
Als allgemeiner Richtwert gelten 6 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen sollte eine Prüfung mindestens jährlich erfolgen – in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre.
Damit für Sie diese Unfallverhütungsvorschrift nicht zur organisatorischen und finanziellen Falle wird, können wir mit unserem mobilen Team die fachgerechte Prüfung vor Ort durchführen.